Umsetzung der rechtlichen Vorgaben durch die Bayerische Staatsregierung und den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV), so wie die Ausarbeitung der einzelnen Fachverbände für ihre Sportarten zur Durchführung von Vereinssportangeboten
- Hausrecht der Gemeinde Pettendorf für die Schulsporthalle und die Schulsportanlagen im Freien (Schulgelände), bzw. Hausrecht des jeweiligen Trainers des TSV Adlersberg e.V.
- Hausrecht des TSV Adlersberg auf dem Sportgelände des TSV Adlersberg (Vereinsheim, Stockbahnen, Boule-Bahn, Tennisanlage und Fußballplatz, so wie das gesamte zugehörige Gelände (Parkplatz, Zugänge)
- Die Handlungsempfehlungen und Richtlinien müssen unbedingt eingehalten werden!
- Der TSV Adlersberg tut alles, damit möglichst viele Mitglieder ihr Sportangebot wieder wahrnehmen können.
- Rechtliche Grundlagen lassen jedoch nur eine bestimmte Personenzahl unter vorgegebenen Richtlinien zu, die von den Vereinen unbedingt einzuhalten sind!
- Teilnehmer an Sportangeboten des TSV Adlersberg e.V., die diese Richtlinien nicht einhalten möchten oder können, werden gebeten, derzeit von der Teilnahme des Sportangebotes des TSV Adlersberg Abstand zu nehmen.
Grund für diese Maßnahme:
- Die Gesundheit unserer Sportler liegt uns besonders am Herzen.
- Eine Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen hat strafrechtliche Konsequenzen für den Verein.
- Der Sportbetrieb könnte eingestellt werden.
So geht`s zum Sport im TSV Adlersberg e.V.
ab dem 26.05.2021 gilt nach aktuellen Vorgaben:
- Jede(r) Teilnehmer muss sich vor dem Training beim Abteilungsleiter anmelden damit die maximale Personenanzahl pro Trainingseinheit nicht überschritten wird.
- Im Sinne der Kontaktnachverfolgung müssen folgende Daten dokumentiert werden:
- Vorname, Nachname, Telefonnummer, Zeitpunkt und Dauer
- Zuschauer sind ausschließlich bei Sportveranstaltungen im Outdoorbereich erlaubt.
- Es gibt keine Alterseinschränkung mehr.
Für alle Trainingseinheiten mit Personenkontakt im Outdoor-Bereich gilt:
- PCR-Test oder Schnelltest z.B. aus der Apotheke (Testergebnis mitbringen!) oder Selbsttest direkt vor dem Sport vor Ort unter Aufsicht
- Die Gruppenstärke von 25 Personen inklusive Trainer darf nicht überschritten werden.
Für alle Trainingseinheiten ohne Personenkontakt im Outdoor-Bereich gilt:
- Sport ohne Kontakt und mindestens 1,5m Abstand benötigt keinen Test.
Für alle Trainingseinheiten ohne Personenkontakt im Indoor-Bereich gilt:
- PCR-Test oder Schnelltest z.B. aus der Apotheke (Testergebnis mitbringen!) oder Selbsttest direkt vor dem Sport vor Ort unter Aufsicht
- Sport im Indoor-Bereich muss mit Abstand 1,5m erfolgen.
- Die maximale Personenanzahl ist abhängig von der jeweiligen Sportart.
- Der Innenbereich muss ausreichend gelüftet werden.
Für alle Trainingseinheiten gilt:
- Zugang zu Sportplätzen oder der Sporthalle mit Abstand mind. 1,5m und FFP2-Maske
- Auf- und Abbau/Bereitstellen der Geräte erfolgt mit Abstand
- Erst bei Start der Sportausübung dürfen die Masken abgenommen werden
- Persönliche Hygiene direkt vor dem Sport (z.B. Hände gründlich mit Seife waschen und/oder desinfizieren)
- Trainingsgeräte werden am Ende der Sportstunde desinfiziert
Training mit Trainern des TSV:
Die Trainer machen jeweils vor dem Training vor Ort mindestens einen Selbsttest. Negativ-Ergebnis eines Schnelltests oder PCR-Tests ist entsprechend mitzubringen.
Hier die Regelungen im Detail:
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Corona-Pandemie: 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gesetze-bayern.de)
Rahmenhygienekonzept Sport
Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport (verkuendung-bayern.de)
Hygienekonzept des TSV Adlersberg
Rahmenhygienekonzept - TSV Adlersberg e.V.
Aktueller Stand: 26.05.2021
Verfasser: 1. Vorsitzende Dagmar Henning